Studiengangsbezogene Evaluation

SVG-Grafik in Kreisform zu den fünf Phasen der Studiengangsbezogenen Evaluation.
Phasen der studiengangsbezogenen Evaluation

Auf Grundlage der Evaluationsordnung der HSPV NRW erfolgt die Evaluation der Bachelor- und Masterstudiengänge in Form studiengangsbezogener Evaluationen.

Hierbei werden in regelmäßigen Intervallen für alle Module Informationen, zum Beispiel über die Vermittlung der Lerninhalte, über Rahmenbedingungen, das Erreichen der Kompetenzziele oder das (Lern‑)Klima erhoben. Darüber hinaus werden im Rahmen der studiengangsbezogenen Evaluation auch übergreifende Themen der Studiengangsentwicklung aufgenommen. Die Verantwortung für die studiengangsbezogene Evaluation der Studiengänge liegt bei den Fachbereichen.

Die Fachbereiche benennen jeweils eine Beauftragte beziehungsweise einen Beauftragten für die studiengangsbezogene Evaluation (BsE), die / der mit dem für die Umsetzung der studiengangsbezogenen Evaluation zuständigen Fachdezernat zusammenarbeitet und mithilfe der Arbeitsgruppen Qualitätssicherung die Fachbereichsräte berät.

Die Auswertung der studiengangsbezogenen Befragungen wird durch das Fachdezernat der Hochschule in Zusammenarbeit mit der beziehungsweise dem Beauftragten und in Abstimmung mit der / dem Datenschutzbeauftragten der HSPV NRW durchgeführt. Die Ergebnisse der studiengangsbezogenen Evaluation werden im Fachbereichsrat diskutiert. Die Veränderung von grundlegenden Abläufen erfordert mitunter vielfältige Abstimmungsprozesse. Daher bedarf es manchmal etwas Zeit, um Verbesserungen herbeizuführen.

Die Auswertungsberichte der studiengangsbezogenen Evaluation werden auf der Lernplattform ILIAS vollständig anonymisiert veröffentlicht:

Evaluationsberichte auf ILIAS

Für Fragen zur studiengangsbezogenen Evaluation stehen wir Ihnen unter unserer Funktionsadresse gerne zur Verfügung.

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