
Lehrpublikationsförderung Förderung der Veröffentlichung von Lehrbüchern
Lehrpublikationsförderung Förderung der Veröffentlichung von Lehrbüchern
Lehrpublikationsförderung Förderung von Lehrbüchern an der HSPV NRW
Die Kommission für Weiterbildung, E-Learning und Medien hat die Förderung von Lehrpublikationen beschlossen. Das Förderverfahren wurde dementsprechend vorbereitet, sodass Lehrende die Lehrpublikationsförderung beantragen können.
Mit dieser Förderlinie soll die Publikation von Lehrbüchern, Beiträgen zu Lehrbüchern und Ausbildungszeitschriften oder Lehrpublikationen sonstiger Form gefördert werden. Dies gilt ausschließlich für die Autoren- und Herausgeberschaft. Die Förderung soll auch dazu dienen, die Publikationsaktivitäten an der Hochschule, die zu Zwecken der Lehre erfolgen, besser sichtbar zu machen und zu würdigen.
Zielgruppe sind Professorinnen und Professoren sowie hauptamtliche Dozentinnen und Dozenten der HSPV NRW.
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Förderkriterien
Es werden nur Lehrpublikationen gefördert ...
Es besteht die Möglichkeit, in einem Studienjahr mehrere Lehrpublikationen zu dieser Förderlinie anzumelden.
Ein Beitrag muss mindestens fünf Normseiten nach VG Wort (Verwertungsgesellschaft WORT) betragen.
Im Rahmen dieser Förderlinie kann pro Studienjahr und je Lehrperson eine Deputatsreduktion von max. 20 LVS (Lehrveranstaltungsstunden) erfolgen.
Bei gemeinsamer Autorenschaft/Herausgeberschaft werden die LVS zu gleichen Teilen auf die Autorinnen/Autoren bzw. Herausgeberinnen/Herausgeber aufgeteilt (auch, wenn Co- Autorinnen/Co-Autoren bzw. Co- Herausgeberinnen/Co-Herausgeber nicht durch die HSPV NRW gefördert werden).
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Die Lehrpublikationsförderung kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Beitrag bereits anderweitig veröffentlicht wurde oder wenn die Erstellung der Lehrpublikation durch andere Mittel der HSPV NRW oder durch Drittmittel gefördert wird bzw. wurde.
Nicht gefördert werden: Journalistische Beiträge, Medienberichte, Blogbeiträge, Rezensionen, Interviews.
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Eine Lehrpublikation ist nach folgenden Kriterien als förderungswürdig einzustufen:
Bedingung für die Förderung ist, dass die Lehrpublikation, für die eine Förderung beantragt wird, durch Aufnahme in das jeweilige HSPV NRW-Profil der Lehrperson auf der Website der Hochschule sichtbar gemacht wird.
Förderverfahren
Fristen
Studienjahre | Publikationszeiträume | Antragsfristen |
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Studienjahr 2022 / 2023 | 01.01.2022 – 31.05.2023 | 31.05.2023 |
Studienjahr 2023 / 2024 | 01.01.2023 – 31.05.2024 | 31.05.2024 |
Studienjahr 2024 / 2025 | 01.01.2024 – 31.05.2025 | 31.05.2025 |
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