Extremismusbeauftragte Interessenvertretungen
Mit Erlass vom 4. März 2020 des Ministeriums des Innern (IM NRW) wurden die Polizeibehörden und die HSPV NRW gebeten, Extremismusbeauftragte und ständige Vertretungen zu bestellen.
An der HSPV NRW wird die/der Extremismusbeauftragte vom Präsidenten der Hochschule eingesetzt, ist organisatorisch an das Präsidiumsbüro angebunden und wird von diesem nach Bedarf unterstützt.
Die/der Extremismusbeauftragte soll Ansprechpartner/in der HSPV NRW in Angelegenheiten des politischen Extremismus nach innen und nach außen sein. Politischer Extremismus ist gekennzeichnet durch die Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und eine Ideologie der Ungleichwertigkeit, die sich unter anderem durch Rassismus, Antisemitismus und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit zeigt.
Innerhalb der HSPV NRW nimmt die/der Extremismusbeauftragte Hinweise mit extremistischem Bezug zu Personen und Sachverhalten durch Lehrende, Studierende oder Mitarbeitende der Hochschule vertraulich entgegen.
Vorstellung
Kontakt

Lehre

Verwaltung