Umwelt- und Planungsrecht
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Die Bewältigung des Klimawandels als Menschheitsherausforderung fordert Gesetzgeber und Verwaltungspraxis in der Umsetzung.
Durch das Pariser Abkommen zum Klimaschutz 2015 und den Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 sind die Anforderungen an den Staat zur Begrenzung der Folgen des Klimawandels gestiegen, gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte künftiger Generationen gestärkt. Dies hat Auswirkungen auf das grundsätzliche Verhältnis von Staat und Bürgerinnen und Bürgern, von Freiheit und Sicherheit.
Nicht nur der Klimawandel, sondern auch die aktuelle Energiekrise zeigen, dass die Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen notwendig ist und bereits erfolgt. Im Zusammenhang mit der Energiekrise hat Bundeskanzler Olaf Scholz die neue „Deutschlandgeschwindigkeit“ als politisches Ziel ausgerufen. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden. Diese neue angestrebte „Deutschlandgeschwindigkeit“ führt zu Anpassungen von Gesetzen, fordert aber auch die Verwaltungspraxis heraus, neue Rechtsvorschriften auszulegen und die Rechtspraxis in Bezug auf bestehende Gesetze zu hinterfragen.
Hierzu gehören die verschiedenen Planungs- und Genehmigungsverfahren auf kommunaler und regionaler Ebene sowie die Rolle des kommunalen Klimaschutzes, wie die Ausgestaltungsmöglichkeiten der kommunalen Wärmeplanung oder die Umsetzung der ambitionierten Ziele des Klimaschutzgesetzes NRW. Als Forschende der HSPV NRW wollen wir durch Vorträge und Veröffentlichungen einen Beitrag leisten, Optionen und Handlungsrahmen aufzuzeigen, aber auch gleichzeitig die initiierten Gesetzesvorhaben kritisch begleiten.
Zielsetzung
Die neue Forschungsgruppe setzt sich zum Ziel, Fragestellungen des sich dynamisch verändernden Rechtsrahmens und des Gesetzesvollzugs sowie der Auswirkungen des Klimaschutzes auf Gesellschaft und Staat rechtswissenschaftlich zu begleiten. Gesucht werden soll der Austausch mit den Behörden in der Praxis und zu anderen (Rechts-)Wissenschaftlern sowie zu anderen Akteuren in Bund und Land. Es sollen Ansätze zum Umgang mit Praxis- und Rechtsfragen zur Bewältigung des Klimawandels aufgezeigt werden.

