Opferschutz im Spannungsverhältnis zwischen Vertrauensbildung und strafprozessualen Zwängen

  • Projektzeitraum ( - )
  • Forschungszentrum
  • Institut für Geschichte und Ethik (IGE)
  • abgeschlossen

IGE-Forschungsprojekt an der HSPV NRW, Studienort Hagen: Opferschutz im Spannungsverhältnis zwischen Vertrauensbildung und strafprozessualen Zwängen am Beispiel der Bereiche des Kinder- und Jugendschutzes und des Schutzes von Betroffenen von Menschenhandel
 

Worum geht es?

Aus dem Projekt „Gemeinsam Kinderschutz gestalten. Interdisziplinäre Kooperation in der kommunalen Praxis“ (2020-2023) des Kompetenzzentrum Kinderschutzes NRW1 ging als eine erste Erkenntnis hervor, dass die Mitglieder der (inter-)kommunalen, interdisziplinären Netzwerke Kinderschutz gem. § 9 NRWLKiSchG beklagen, dass das erkenntnisgenerierende Instrument der anonymisierten Fallkonferenzen in der Umsetzung auf die Problematik stoße, dass die, dem Legalitätsprinzip unterliegenden, Akteur/innen (Polizei und Justiz) an diesen nicht teilnehmen könnten, sofern strafrechtlich relevante Lebenssachverhalte des Falls zum Tragen kämen. Gleichzeitig könne eine (verfrühte) Anzeige die Sicherung des Wohls des / der betroffenen Kindes/er zusätzlich erschweren, wenn der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zu den Familien dadurch gefährdet würde.

Auch im Rahmen der Beratung von Betroffenen des Menschenhandels wird das Vertrauensverhältnis zwischen sozialarbeiterischen Berater/innen und Betroffenen von Beratungsstellen gegen Menschenhandel negativ durch den Ausschluss dieser Berater/innen vom Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 53 StPO beeinträchtigt, da diese im Fall eines Gerichtsverfahrens verpflichtet sind auszusagen.
 

Was sind die Ziele?

Ziele des Projektes sind daher sowohl aus juristischer als auch sozialwissenschaftlicher Perspektive zu untersuchen,

  • wie Mitglieder und Koordinator/innen der (inter-)kommunalen Netzwerke Kinderschutz gem. § 9 LKiSchG im Rahmen von anonymisierten Fallkonferenzen mit dem Spannungsverhältnis zwischen Vertrauensschutz und dem Strafverfolgungszwang der beteiligten Akteur/innen von Justiz und Polizei umgehen und was sie sich diesbezüglich wünschen,
  • was Akteur/innen des Bereichs des Schutzes von Opfern von Menschenhandel hinsichtlich des Umgangs mit dem Spannungsverhältnis zwischen Vertrauensschutz und ihrer gerichtlichen Zeugnisverpflichtung empfehlen und wünschen.

Daraus werden Empfehlungen für die Politik und die Gesellschaft abgeleitet und veröffentlicht.

Desiderat des Projekts ist es nicht, eine abschließende Lösung für die aufgezeigten Konflikte aufzuzeigen, sondern Problembewusstsein zu schaffen sowie Praktiker/innen und Expert/innen hinsichtlich des Umgangs mit dem aufgezeigten Spannungsverhältnis zu Wort kommen zu lassen.
 

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Projekt und gar eigene Erfahrungen zu dem aufgezeigten Spannungsverhältnis zwischen Vertrauensbildung und strafprozessualen Zwängen im Feld des Opferschutzes? Dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an:

Prof. Dr. Kathrin Wick-Rentrop    
Lucie Tonn
 


1 Die Projektmitarbeiterin Lucie Tonn war Mitarbeiterin dieses Projektes von 2020 bis 2023. Der Projektbericht ist online verfügbar: Projektbericht Interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz