Femizide in Deutschland Eine empirisch-kriminologische Untersuchung zur Tötung an Frauen

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Der Begriff „Femizid“ wurde 1976 von der Soziologin und Feministin Diane E.H. Russell eingeführt. Sie unterscheidet zwei Hauptformen des Femizids: „misogynist killings“ (Tötungen an Frauen aus Frauenhass und Verachtung) und Tötungen von Frauen, weil sie nicht den patriarchalen Rollenvorstellungen entsprechen und sich der männlichen Kontrolle und Dominanz entziehen. Aktuell besteht jedoch kein Konsens zur konkreten Definition von Femiziden.

Eine umfassende empirische Studie zu Femiziden, die die verschiedenen sozialen Kontexte und Motivlagen berücksichtigt, existiert für Deutschland bislang ebenfalls nicht. Insofern besteht das Ziel des Forschungsprojekts darin, Femizide in Deutschland grundlegend zu untersuchen. Zunächst soll das theoretische Konzept des Femizids präzisiert und operationalisiert werden. Darauf aufbauend sollen die Strafverfahrensakten aller polizeilich registrierten Tötungsdelikte an Frauen eines Jahres in vier Bundesländern analysiert werden, um unterschiedliche Tatkonstellationen, Hintergründe und Typen geschlechtsmotivierter Tötungen zu identifizieren. Dies ermöglicht eine aktuelle Bestandsaufnahme des Umfangs geschlechtsmotivierter Tötungen an Frauen und eine empirisch fundierte Diskussion des Konzepts des Femizids.
 

Das Forschungsprojekt wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung gefördert.

Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) und des Instituts für Kriminologie (IfK) an der Universität Tübingen.