Wo melde ich mich krank?
- Von: Studienwesen
- Thema: Studienorte
- Kategorien: Studienorte, Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Köln, Münster, Studierende
- Studienorte Aachen, Dortmund, Duisburg und Köln
Ausschließlich bei der Ausbildungsbehörde beziehungsweise bei Ihrer Ausbildungsleitung, welche die Personalhoheit über die Studierenden führt. Eine Krankmeldung am Studienort ist nicht notwendig. - Studienort Bielefeld
Ausschließlich bei der Ausbildungsbehörde beziehungsweise bei Ihrer Ausbildungsleitung, welche die Personalhoheit über die Studierenden führt. Eine Krankmeldung am Studienort ist nicht notwendig. Sollten Sie an Lehrveranstaltungstagen im Laufe des Tages erkranken, melden Sie sich bitte bei der örtlichen Verwaltung ab und lassen Sie die Abwesenheit auf der Anwesenheitsliste vermerken. Unabhängig davon müssen Sie sich bei Ihrer Ausbildungsbehörde krank melden. - Studienort Gelsenkirchen
Bei Frau Schickerling-Öhl (PVD; 0209/15528-2321) oder Frau Dalgamoni (KVD; 0209/15528-1321). Bitte vergessen Sie nicht, sich auch bei Ihrer Ausbildungsleitung krank zu melden. Bitte melden Sie sich vor Beginn Ihrer ersten Vorlesung wieder gesund! - Studienort Hagen
Bei Frau Wrosok (KVD / Tel.: 02331/3678-2105) oder Frau Schneider (PVD / Tel.: 02331/3678-2113). Sobald Sie Ihr Studium wieder aufgenommen haben, füllen Sie bitte ein entsprechendes Formular aus. Dieses liegt im jeweiligen Studiensekretariat aus (KVD: Frau Wrosok, A 1.12 / PVD: Frau Schneider, A 1.13). Darüber hinaus müssen Sie sich gegebenenfalls zusätzlich gemäß individueller Vereinbarung bei Ihrer jeweiligen Ausbildungsleitung krankmelden. - Studienort Herne
Bei Ihrer Ausbildungsleitung krank. Denken Sie daran, sich vor Beginn Ihrer ersten Vorlesung wieder gesund zu melden! - Studienort Münster
Bei Ihrer Einstellungsbehörde. Eine gesonderte Krank- oder Gesundmeldung ist nicht erforderlich. Durch die HSPV NRW erfolgt die Abwesenheitserfassung mittels Anwesenheitsliste. Sollten Sie vor Beginn der Lehrveranstaltung dienstunfähig werden, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer Ausbildungsleitung ab. Erfolgt eine Dienstunfähigkeit während der Lehrveranstaltung, melden Sie sich bitte bei der Verwaltung am Studienort ab und füllen einen Fehlzeitenzettel aus. Eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung muss ab dem dritten Krankheitstag der Einstellungsbehörde vorgelegt werden. Die Einstellungsbehörden können jederzeit Informationen zur Abwesenheit ihrer Studierenden anfordern. Krank- und Gesundmeldungen im normalen Vorlesungsbetrieb erfolgen nicht in der HSPV-Verwaltung. Diese richten Sie direkt an die eigene Ausbildungsleitung ihrer Behörde.