Wie kann ich in den Studienortsbibliotheken Medien ausleihen?
- Von: Studienwesen
- Thema: Studienorte
- Kategorien: Studienorte, Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Köln, Münster, Studierende
In der Bibliothek werden Ihnen gegen Vorlage Ihres Studierendenausweises (gleichzeitig Benutzerausweis Bibliothek) Medien ausgeliehen, Leihfristen verlängert sowie Vormerkungen auf entliehene Medien ermöglicht. Ausleihe und Verlängerung erfolgen ausschließlich unter Vorlage Ihres Studierendenausweises. Für die Rückgabe der Medien ist dieser nicht erforderlich.
Die Ausleihfrist beträgt 14 Tage mit der Möglichkeit der Verlängerung (außer, es liegt eine Vormerkung für vor). Die Verlängerung der Ausleihe kann unter Angabe Ihrer Matrikelnummer auch telefonisch oder per E-Mail beantragt werden.