FAQs
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Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK)
Welche Projekte werden durch das IPK gefördert?
Die Projektförderung im IPK erfolgt nach der Förderlinie 3. Förderfähig sind disziplinäre, aber auch interdisziplinäre Forschungsprojekte zu verschiedenen polizei- und…
- geändert am: 20.04.2023
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Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK)
Wie kann ich eine Projektförderung beantragen?
Um eine Projektförderung zu beantragen, ist das entsprechende Antragsformular unter Angabe der „Förderlinie 3" und eine aussagekräftige Forschungsskizze an den Vorstand des…
- geändert am: 20.04.2023
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Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK)
Welche Rechte und Pflichten sind mit einer IPK-Mitgliedschaft verbunden?
Mitglieder des IPK (mit Ausnahme von nebenamtlich Lehrenden und assoziierten Mitgliedern) sind berechtigt einen Antrag auf Forschungsförderung zu stellen. Dieser umfasst eine…
- geändert am: 20.04.2023
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Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK)
Wer kann Mitglied im IPK werden?
Haupt- und nebenamtlich Lehrende an der HSPV NRW, können durch einen formlosen Antrag eine Mitgliedschaft beantragen. Bitte richten Sie Ihren Mitgliedsantrag per Mail an die…
- geändert am: 20.04.2023