Akkreditierung / Reakkreditierung
Die Programmakkreditierung von Studiengängen entstammt dem Bologna-Prozess.
Durch die EU-weite Formulierung von gemeinsamen Standards soll sichergestellt werden, dass alle Bachelor- und Masterstudiengänge eine vergleichbare und transparente Qualität von Studium und Lehre aufweisen. Das Nähere zu den Standards regelt in Deutschland seit 2018 die Musterrechtsverordnung sowie ihre landesrechtliche Umsetzung als Verordnung zur Regelung des Näheren der Studienakkreditierung in Nordrhein-Westfalen (Studienakkreditierungsverordnung – StudakVO).
Ziele der Akkreditierung
Die damit verbundenen Ziele sind...
Akkreditierungsverfahren
Die Grundlage eines Akkreditierungsverfahrens bildet die externe Begutachtung in einem zweistufigen Verfahren.
Selbstbericht
Akkreditierungsantrag
Den zweiten Schritt bildet der Antrag auf erstmalige Akkreditierung beziehungsweise Verlängerung der Akkreditierung beim Akkreditierungsrat. Dieser überprüft den Studiengang auf Grundlage des Selbstberichts und der eingereichten Dokumente sowie anhand des Gutachtens, das von der Agentur erstellt wurde. Der Akkreditierungsrat spricht nach der Überprüfung in der Regel entweder eine Akkreditierung ohne Auflagen oder mit Auflagen aus. Diese Auflagen weisen auf einen Qualitätsmangel hin, der jedoch innerhalb von zwölf Monaten durch Anpassungen des Studiengangs beseitigt werden kann und muss. Nur in sehr wenigen Fällen wird die Akkreditierung aufgrund von Mängeln verwehrt, sodass zahlreiche tiefgreifende Änderungen am Studiengang notwendig sind.
Akkreditierung mit Qualität
Sämtliche Studiengänge an der HSPV NRW sind akkreditiert und weisen damit eine extern festgestellte sehr gute Qualität auf!
Der derzeitige Akkreditierungsstatus sowie der dazugehörige Akkreditierungsbericht aller Studiengänge sind öffentlich in der Datenbank des Akkreditierungsrates einsehbar:
