Abrechnung Antragsteller und Reisekostenstelle
Reisekosten
Reisekosten werden dem folgenden Personenkreis gewährt:
Reisekostenstelle
Die Sachbearbeitung prüft den eingegangenen Antrag auf Vollständigkeit der Angaben und Anlagen.
Unvollständige Anträge werden mit einem Stempel versehen, fehlende Angaben/Anlagen werden kenntlich gemacht und über die Hauspost an den Studienort gesandt.
Frist
Nach §3 Abs. 2 Satz 1 ist die Reisekostenvergütung innerhalb von 6 Monaten schriftlich zu beantragen. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach Beendigung der Dienstreise, für die Fälle des §8 Abs. 2 mit Ablauf des Tages, an dem die Dienstreise beendet worden wäre (§3 Abs. 2 Satz 5). Die Fristenregelung geht davon aus, dass der Bedienstete nach Bekanntwerden des Ausfalls der Dienstreise keine Auslagen mehr tätigt und keine Verpflichtungen mehr eingeht.
Mit Fristablauf erlischt der Anspruch auf Reisekostenvergütung; diese kann somit bei einer Fristversäumnis grundsätzlich nicht gewährt werden (Anm. 31 zur VV zu §3 Abs. 2 LRKG NRW).
Ausschließlich das aktuelle Formular hat Gültigkeit und darf verwendet werden.
Alte Formulare können nicht berücksichtigt werden und werden nicht bearbeitet.
Abrechnung
Übersendung einer Abrechnung
Der Antragstellerin/Dem Antragsteller wird die Reisekostenabrechnung per E-Mail zugeschickt.
Eine gesonderte Aufstellung über die gezahlten Reisekosten gibt es nicht.Auszahlung
Die Auszahlung wird auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen des Teildezernates 21.1/21.2 gerne zur Verfügung.