Alle FAQs
-
Kategorien: IPK Thema: Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK) Von: Studienwesen 20.04.2023
Die Projektförderung im IPK erfolgt nach der Förderlinie 3. Förderfähig sind disziplinäre, aber auch interdisziplinäre Forschungsprojekte zu verschiedenen polizei- und kriminalitätsrelevanten Themen,
ausführliche Antwort -
Kategorien: IPK Thema: Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK) Von: Studienwesen 20.04.2023
Um eine Projektförderung zu beantragen, ist das entsprechende Antragsformular unter Angabe der „Förderlinie 3" und eine aussagekräftige Forschungsskizze an den Vorstand des IPK zu schicken. Übersteigt
ausführliche Antwort -
Kategorien: IPK Thema: Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK) Von: Studienwesen 20.04.2023
Mitglieder des IPK (mit Ausnahme von nebenamtlich Lehrenden und assoziierten Mitgliedern) sind berechtigt einen Antrag auf Forschungsförderung zu stellen. Dieser umfasst eine Reduktion des Lehrdeputat
ausführliche Antwort -
Kategorien: IPK Thema: Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK) Von: Studienwesen 20.04.2023
Haupt- und nebenamtlich Lehrende an der HSPV NRW, können durch einen formlosen Antrag eine Mitgliedschaft beantragen. Bitte richten Sie Ihren Mitgliedsantrag per Mail an die Funktionsadresse ipk@hspv.
ausführliche Antwort -
Kategorien: Interessenvertretungen , Studierendenberatung Thema: Psychosoziale Studierendenberatung Von: Studienwesen 04.04.2022
Auch bei einer Suchtproblematik können Sie sich an uns wenden. Gemeinsam mit Ihnen schauen wir nach Lösungswegen, welche für Sie am besten geeignet sind.
ausführliche Antwort -
Kategorien: Thema: Psychosoziale Studierendenberatung Von: Studienwesen 04.04.2022
Unter einem Krisenfall versteht man eine akute Situation, in welcher Sie nicht mehr weiter wissen. Bei Suizidgedanken wenden Sie sich bitte direkt an die nächste Klinik, um eine zeitnahe und adäquate
ausführliche Antwort -
Kategorien: Interessenvertretungen , Studierendenberatung Thema: Psychosoziale Studierendenberatung Von: Studienwesen 04.04.2022
Sie können jederzeit eine weitere Person mit in die Beratung bringen, wenn Ihnen der erste Schritt allein schwerfällt oder wenn eine weitere Person in eine schwierige Situation involviert ist.
ausführliche Antwort -
Kategorien: Interessenvertretungen , Studierendenberatung Thema: Psychosoziale Studierendenberatung Von: Studienwesen 04.04.2022
Sowohl der Beratungstermin als auch dessen Inhalte werden seitens der psychosozialen Studierendenberatung diskret und vertraulich behandelt. Dies bedeutet für Sie, dass weder andere Mitarbeiterinnen u
ausführliche Antwort -
Kategorien: Interessenvertretungen , Studierendenberatung Thema: Psychosoziale Studierendenberatung Von: Studienwesen 04.04.2022
Ein Beratungstermin kann vorab via Mail oder Telefon vereinbart werden oder persönlich am Studienort. Die genauen Kontaktdaten finden Sie hier. Die Beratungen können persönlich, telefonisch oder via V
ausführliche Antwort -
Kategorien: Interessenvertretungen , Studierendenberatung Thema: Psychosoziale Studierendenberatung Von: Studienwesen 04.04.2022
Unser Beratungsangebot richtet sich nicht danach, ob Ihr Anliegen „schlimm genug ist“, sondern danach, ob Sie den Eindruck haben, dass wir Ihnen weiterhelfen könnten. Dies reicht vollkommen aus, um ei
ausführliche Antwort -
Kategorien: Interessenvertretungen , Studierendenberatung Thema: Psychosoziale Studierendenberatung Von: Studienwesen 04.04.2022
Die psychosoziale Studierendenberatung kann von allen Studierenden der HSPV NRW in Anspruch genommen werden.
ausführliche Antwort